Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung der Xelon AG (nachfolgend Xelon genannt) mit Kunden, insbesondere für Leistungen, für mit den Produkten zusammenhängende Aufträge, Auskünfte und Beratungen.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen, hilfsweise jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Xelon in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

Diese AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden – wie z.B. Einkaufsbedingungen – auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist. Der Kunde erkennt durch seine Bestellung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

Neben diesen AGB gelten ergänzend Service Level Agreements (SLA) für einzelne Produkte oder einzelne Produktteile nur dann, wenn sie separat vereinbart werden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschliesslich sonstiger Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), insbesondere bei der Bestellung genannte Bedingungen, müssen Bestandteil des Angebots sein und haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Vereinbarung schriftlich oder per E-Mail(-Korrespondenz) bzw. unsere ausdrückliche Bestätigung (schriftlich oder per E-Mail) massgebend. Allfällige Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, E-Mail genügt nicht.

Wenn der Kunde über Xelon Drittprodukte bezieht, die Xelon als Partner oder im Zuge eines Partnerprogrammes des Drittherstellers
vertreibt und anbietet, so können zusätzliche Vertragsbedingungen des Drittherstellers gelten (wie z.B. Kundenverträge, Product Use Rights, End User License Agreements, SLAs,
Datenverarbeitungsvereinbarungen, Acceptable Use Policies). Im Zuge der Bestellung wird der Kunde über die anwendbaren Vertragsbedingungen der Dritthersteller informiert. Diese werden
integrierter Vertragsbestandteil und der Kunde erklärt sich bereit, die auf die einzelnen Produkte anwendbaren Vertragsbedingungen des Drittherstellers ohne Einschränkung einzuhalten. Der Kunde
anerkennt, dass die Dritthersteller in aller Regel die auf ihre Produkte anwendbaren Vertragsbedingungen jederzeit anpassen können.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden Xelon gegenüber abzugeben sind (zB Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Auskünfte, Eigenschaften, Leistungsbestimmung

Auskünfte und Beratung sowie sonstige Leistungen durch Xelon erfolgen ausschliesslich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über Produkte und Leistungen, insbesondere die in Angeboten und auf der Webseite von Xelon abrufbaren Abbildungen, Inhalts- und Leistungsangaben sowie sonstigen Angaben sind als annähernde Durchschnittswerte zu betrachten.

Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen in Angeboten, auf der Webseite in Werbung von Xelon stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe dar, wenn die Beschaffenheit ausdrücklich als Eigenschaft deklariert wurde; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen.


Eine Garantie gilt nur dann als von Xelon übernommen, wenn Xelon eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ bezeichnet hat. Xelon übernimmt keine Gewähr dafür, dass Drittprodukte für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder bestimmte Funktionalitäten aufweisen, sofern dies in den Vertragsbedingungen des Drittherstellers nicht in gleichem Masse ausdrücklich zugesagt wird. Im Falle von Leistungsstörungen im Zusammenhang mit über Xelon bezogenen Drittprodukte leistet Xelon ausdrücklich nur in dem Masse und Umfang Gewähr, wie sie der Dritthersteller in seinen Vertragsbedingungen für das betroffene Produkte gegenüber Xelon und/oder dem Endnutzer einräumt.

Alle Leistungen und Produkte von Xelon und auch Produkte von Drittherstellern werden ständig aktualisiert und einem fortschreitenden Stand der Technik angepasst. Xelon behält sich daher nach billigem Ermessen Änderungen der Leistungen und Produkte auch nach der Bestellung bzw. Vertragsschluss vor und weist darauf hin, dass auch die Dritthersteller ihre Vertragsbedingungen in Bezug auf Produkte, die der Kunde via Xelon bezogen hat, jederzeit anpassen können.

Eine Haftung für die Verwendbarkeit der Leistungen und Produkte von Xelon zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernimmt Xelon ausserhalb der gesetzlich zwingenden Haftung nicht, soweit mit dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

An Abbildungen, Leistungs- und sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Unterlagen über Produkte und Leistungen von Xelon behält sich Xelon Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde verpflichtet sich, die in vorstehendem Satz aufgeführten Informationen und Unterlagen nicht Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, Xelon erteilt eine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

3. Vertragsschluss, Vertragsbeginn, Leistungsumfang

Die Angebote von Xelon sind freibleibend und unverbindlich.

Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Xelon berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach dem Zugang bei Xelon anzunehmen.

Die Annahme durch Xelon kann entweder schriftlich oder per E-Mail durch Auftragsbestätigung oder konkludent durch Bereitstellung der Leistung oder des Produkts an den Kunden erklärt werden.

Wird Kunden ein Testzugang (sog. „Trial-Account“) eingerichtet, kann dieser durch Eingabe eines in unserem Online-Kundenbereich auswählbaren gültigen Zahlungsmittels in einen Vollzugang umgewandelt werden. Der Kunde sichert Xelon die Verfügbarkeit der erforderlichen Entgelte auf dem angegebenen Zahlungsmittel im Zeitpunkt des Vertragsangebotes zu. Nur mit einem Vollzugang ist der Kunde berechtigt, zahlungspflichtige Leistungen und Produkte von Xelon zu bestellen.

Der Kunde konfiguriert seine individuellen Services über die von uns bereitgestellte Webseite oder alternativ über die bereitgestellte Programmierschnittstelle (sog. API). In gewissen Fällen erfolgt die Bereitstellung von Services gemäss vorgängiger Offerte (schriftlich oder per E-Mail). Bei der Konfiguration der individuellen IaaS-Lösung gibt der Kunde für die von ihm gewünschte vertragliche Leistung ein Angebot im Sinne von Ziffer 3.2 ab. Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, gelten die bei Vertragsschluss geltenden Leistungsdaten, Bedingungen und Preise, welche im entsprechenden Portal von Xelon angegeben sind. Weitere Einzelheiten können optional in einem SLA geregelt werden.

Die konkreten Daten und Preise zum vom Kunden gewünschten Leistungsumfang werden bei Xelon gespeichert. Die Leistungsdaten können jederzeit im Online-Kundenbereich abgerufen und vom Kunden angepasst werden. Des Weiteren kann der Kunde über ein Kontaktformular bzw. per E-Mail an support@xelon.ch mit dem Kundenservice von Xelon in Verbindung treten.

Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, erbringt Xelon die vertraglichen Leistungen für den vom Kunden angegebenen Zeitraum (on demand).

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Xelon auf entsprechende Anfrage von Xelon binnen 10 Tagen ab Zugang die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten erneut zu bestätigen (schriftlich oder per E-Mail).

Der Kunde wird Xelon bei der Leistungserbringung angemessen unterstützen.

Wenn der Kunde eine der von Xelon angebotenen „Bring your own license“ (BYOL) Optionen in Anspruch nehmen möchte, ist er für die korrekte Bestellung, Migration, Lizenzierung und Verwaltung der Produktlizenzen selbst zuständig und hat die hierfür vom Hersteller vorgesehenen Übertragungsschritte direkt mit dem Hersteller anzugehen und rechtsgültig zu durchlaufen. Der Kunde gewährleistet bezüglich solcher BYOL-Lizenzen, dass er vom jeweiligen Hersteller ausreichende Nutzungsrechte eingeräumt erhalten hat, um den Betrieb der massgeblichen Programme durch Xelon zu ermöglichen. Der Kunde wird Xelon nach Massgabe der Ziffern 4.7 und 4.8 von jedwelcher Inanspruchnahme durch die Hersteller oder anderer Dritte freistellen, welche diese zufolge der Nutzung von BYOL-Lizenzen des Kunden gegen Xelon geltend machen.

Der Kunde hat die in seine E-Mail-Postfächer, die er bei uns als Kommunikationsadresse hinterlegt hat, eingehenden Nachrichten von Xelon in regelmässigen Abständen von höchstens drei Arbeitstagen abzurufen.

 

Der Kunde verpflichtet sich, von Xelon zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, Xelon unverzüglich zu informieren (per E-Mail), sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern oder durch Xelon ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Xelon nutzen, haftet der Kunde gegenüber Xelon unter anderem für die für den Account zu zahlenden Entgelte als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.

Der Kunde steht im Wege einer selbständigen Garantie gegenüber Xelon dafür ein, dass er durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Xelon veranlassten Massnahmen, insbesondere hinsichtlich der Infrastrukturnutzung und -inhalte, nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (bspw. Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstösst und, sofern anwendbar, auch die für die Nutzung der jeweiligen Produkte geltenden Vertragsbedingungen der Dritthersteller einhalten werden (inklusive der Bestimmungen betreffend BYOL).

Wird Xelon von Dritten wegen etwaiger Rechtsverletzungen, die diese aufgrund des Kunden, insbesondere wegen der Infrastrukturnutzung und -inhalte des Kunden geltend machen, in Anspruch genommen, so wird der Kunde Xelon unverzüglich freistellen, Xelon bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten und Xelon von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraussetzung dafür ist, dass Xelon den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

Wird Xelon aufgrund des Kunden, insbesondere wegen der Infrastrukturnutzung und -inhalte des Kunden von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz wegen Verstosses gegen rechtliche Vorschriften in Anspruch genommen, stellt der der Kunde Xelon unverzüglich und vorbehaltlos von Schäden (Ordnungsmittel, Vertragsstrafen, Kosten einer aussergerichtlichen Streitbeilegung etc.) wegen Verletzung von rechtlichen Vorschriften frei, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Verletzung nicht auf einem eigenen oder ihm zuzurechnenden Verhalten beruhen.

Bei Produkten ohne begrenztes Datentransfervolumen verzichtet der Kunde auf das Betreiben oder auch die direkte oder indirekte Förderung so genannter Adult- und Download-Sites bzw. -inhalten, Soundstreams, etc. Ausnahmen sind nur mit Xelons jederzeit widerrufbarem Einverständnis möglich. Ferner verzichtet der Kunde auf die Ausführung von Programmen oder Scripts bzw. das Betreiben von Sites, welche die System- und Netzwerkressourcen zum Nachteil anderer Kunden beeinträchtigen. Des Weiteren ist der Kunde zur Einhaltung der Speicherplatzobergrenze verpflichtet.

Xelon kann die Erbringung von Dienstleistungen und den Zugang zum Netzwerk einstellen, wenn irgendeine Handlung oder Unterlassung des Kunden die normale Funktion oder die Sicherheit des Netzwerkes, über das Xelon die Dienstleistungen erbringt, gefährdet oder zu gefährden scheint, oder wenn der Kunde den Vertrag (inkl. dieser Richtlinien) mit Xelon verletzt. Der mit der Abklärung von solchen Verletzungen verbundene Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Xelon im Falle einer Verletzung dieser Richtlinien gegebenenfalls die Identität des Kunden Dritten (bspw. den Strafverfolgungsbehörden) bekannt geben muss.

5. Preise und Zahlung

Das vom Kunden geschuldete Entgelt bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisangaben von Xelon. Die Preisangaben sind im jeweiligen Portal von Xelon einsehbar. Grundsätzlich werden nutzungsabhängige Preise in der angegebenen Einheit (z.B. Zeit) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt je nach Abrechnungsmodell monatlich nachschüssig, frühestens jeweils am ersten Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats, oder im Voraus.

Xelon ist berechtigt eine gesonderte Abrechnung auch innerhalb eines Monats vorzunehmen, sofern die aktuelle Forderung den üblichen Rechnungsbetrag überschreitet.

Xelon stellt eine elektronische Rechnung auf den vom Kunden im Online-Kundenbereich angegebenen Kundendaten aus. Die Rechnungen sind über den Kundenbereich abrufbar und werden auf Wunsch an die vom Kunden hinterlegte Rechnungs-Email-Adresse versendet. Der Versand der Rechnung auf dem Postweg bedarf einer ergänzenden Vereinbarung.

Die Zahlung der Entgelte kann über die zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Zahlungsmittel erfolgen (i.d.R. Paypal, Kreditkarte und Banküberweisung). Der Kunde ermächtigt Xelon, angefallene Entgelte über das angegebene Zahlungsmittel einzuziehen. Er hat alle Kosten zu ersetzen, die durch nicht ausführbare Zahlungsvorgänge entstehen (sog. Chargebacks), es sei denn, der Kunde hat die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.

Alle Forderungen sind mit Rechnungslegung fällig und zahlbar, es sei denn, Xelon weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Sollte der Kunde auch nach einer weiteren Zahlungsaufforderung nicht folge leisten, behält sich Xelon vor, Verzugszinsen in Höhe von 10% zu verrechnen.

Bei Produkten mit begrenztem Datentransfervolumen wird dem Kunden bei einer Überschreitung der jeweiligen Limite während eines Kalendermonats der angefallene Mehr-Traffic im darauffolgenden Monat gemäss veröffentlichtem Preis in Rechnung gestellt.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien gilt grundsätzlich als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

Falls nicht anders definiert, kann der Kunde das Vertragsverhältnis insgesamt oder einzeln bestellte Vertragsbestandteile jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung zum nächsten Werktag ordentlich kündigen.

 

Falls keine Mindestvertragslaufzeit definiert wird, kann Xelon das Vertragsverhältnis insgesamt oder einzeln bestellte Vertragsbestandteile ordentlich unter Einhaltung von einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

 

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

 

Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für Xelon insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon (mind. 50%) trotz Zahlungserinnerung weitere 30 Tage in Verzug gerät. Ausserdem liegt ein wichtiger Grund vor, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen den Kunden erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmassnahmen ausgebracht wurden und nicht innerhalb eines Monats zurückgenommen wurden.

 

Jede Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

 

Die Geltung von Art. 266 Abs. 2 OR wird explizit ausgeschlossen.

 

Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über die Vertragslaufzeit hinaus (bspw. Haftungsfreistellungen, -beschränkungen, Urheberrechte, Datenschutz) dann bleiben diese Regelungen auch über die Vertragslaufzeit wirksam.

 

Mit der Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – entfallen die im Rahmen der Leistungserbringung von Xelon bzw. Dritten etwaig gewährten Nutzungsrechte oder Lizenzen.

 

Xelon ist unbeschadet eines etwaig bestehenden Kündigungsrechtes berechtigt, die Durchführung vertraglicher Leistungspflichten bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge teilweise oder ganz zurückzuhalten, wenn der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon (mind. 50%) trotz Zahlungserinnerung weitere 10 Tage in Verzug gerät und/oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann Xelon die Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Leistung verlangen, auch wenn vertraglich eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde bzw. vorgesehen ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

7. Rechte Dritter

Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der geschuldeten Leistungen von Xelon in der Schweiz geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

 

Voraussetzungen für die Haftung von Xelon nach Ziffer 7.2 sind, dass der Kunde Xelon von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschliesslich etwaiger aussergerichtlicher Regelungen Xelon überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu verschulden hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass der von Xelon geschuldete Leistungsinhalt ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und nicht mit von Xelon zur Verfügung gestellten Leistungen genutzt wurde, sind Ansprüche gegen Xelon des Kunden gemäss dieser Ziffer 7. ausgeschlossen.

In Bezug auf Drittprodukte übernimmt Xelon eine Rechtsgewährleistung nur in dem Umfange, wie sie der Dritthersteller in seinen Vertragsbedingungen für das betroffene Produkte gegenüber Xelon und/oder dem Endnutzer einräumt.

Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bzw. die Regelungen in Ziffer 8. hiervon unberührt.

8. Haftung

Xelon haftet gegenüber dem Kunden nicht auf Schaden- oder Aufwandersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund.

 

Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit rechtlich zwingend gehaftet wird, wie

 

  • für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Xelon oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Xelon;

  • für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentliche Vertragspflichten sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertraut hat und vertrauen darf;

  • im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Xelon;

  • im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart war;

  • soweit Xelon eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen und Produkte oder für das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko, übernommen hat;

  • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen

Im Falle, dass Xelon, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 8.2 vorliegt, haftet Xelon auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

 

Soweit Xelon gemäss dieser Ziffer 8. haftet, ist seine Haftung der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe von CHF 100.000,00. Dies gilt nicht, wenn Xelon Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Fall einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklichen, zusätzlichen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos durch Xelon beruht oder in Fällen gesetzlich zwingender, abweichender, höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung von Xelon ist ausgeschlossen.

 

Die Haftung von Xelon für mittelbare Schäden (insbesondere in Form von entgangenem Gewinn) ist ausgeschlossen. Vorstehende Ziffer 8.4 gilt entsprechend.

 

Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet Xelon, unbeschadet der in 8.1 bis 8.5 genannten Fälle, lediglich bis zu derjenigen Schadenshöhe, die auch bei regelmässiger Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt mithin insbesondere, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, selbst regelmässige Datensicherungen durchzuführen, die nicht im Xelon Rechenzentrum selbst gespeichert werden dürfen, und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Dies gilt nicht, wenn Xelon die Datensicherung für den Kunden vertraglich übernommen hat.

Xelon nutzt für bestimmte sicherheitsrelevante Datenübertragungen und -verbindungen eine Verschlüsselung durch TLS/SSL. Die Datenkommunikation über das Internet kann trotz dessen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ist unbeschadet der in 8.1 bis 8.5 genannten Fälle mithin ausgeschlossen, es sei denn hierüber besteht eine separate vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden.


 Die Haftung von Xelon für Produkte Dritter, die der Kunde über Xelon bezieht, ist in jedem Fall in demselben Masse beschränkt wie die Haftung des Drittherstellers gemäss seinen einschlägigen Vertragsbedingungen für das jeweilige Produkt (inklusive Abkommen betreffend Auftragsverarbeitung).

Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Informations- und Prüfungsrechte

Der Kunde und Xelon verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren. Die Bearbeitung von Personendaten durch Xelon richtet sich ausserdem nach der  «Datenschutzerklärung» von Xelon sowie der für Auftragsdatenbearbeitungen zwischen den Parteien abgeschlossenen «Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung» inklusive deren Anhang «TOM – Technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen», welche den Bestimmungen unter § 9 bei allfälligen Unklarheiten oder Widersprüchen vorgehen.
In Bezug auf Drittprodukte, die der Kunde von Xelon bezieht, gelten hinsichtlich Umgang mit und Bearbeitung von Daten die einschlägigen Bestimmungen in den Vertragsbedingungen des Drittherstellers anstelle dieser Ziffer 9.


Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie beispielhaft Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden ausschliesslich gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt.

 

Soweit personenbezogene Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden diese ausschliesslich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüberhinausgehende vertraglich erforderliche Nutzung von Bestandsdaten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Es besteht die Möglichkeit die Einwilligung vor Erklärung der Registrierung bzw. der Leistungsinanspruchnahme zu erteilen. Die Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

 

Personenbezogene Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Verkehrs-/ Nutzungsdaten), werden zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Verkehrsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation des Kunden als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Leistungsinanspruchnahme.

 

Teilnehmerbezogene Verkehrsdaten sind des Weiteren für Zwecke der Werbung, der Marktforschung, zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes von Xelon sowie zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwendbar, sofern der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat. Der Kunde ist berechtigt dieser Nutzung der Daten jederzeit zu widersprechen.

 

Xelon weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann.

 

Dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei der Leistungserbringung um eine Auftragsdatenverarbeitung handeln kann. Dann ist der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verantwortlich und gilt als „Verantwortlicher“. Gleichfalls erklärt Xelon, dass die technischen und organisatorischen Massnahmen nach § 9 dem Grunde nach eingehalten werden.

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er im Wege einer selbständigen Garantie gegenüber Xelon dafür ein, dass dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschieht und stellt Xelon im Fall eines Verstosses von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Ziffer 4.6 und Ziffer 4.7 gelten entsprechend.

 

Beschwerden sowie Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Sperrungsansprüche wird Xelon an den Kunden weiterleiten. Der Kunde ist verpflichtet, datenschutzrechtlichen Informationspflichten durch unverzügliche schriftliche Anzeige gegenüber Xelon nachzukommen.

10. Verjährung, Erfüllungsort, Sonstiges

Für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber Xelon beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

 

Die Verjährungsverkürzung gem. Ziffer 10.1 gilt nicht, wenn gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist vorgeschrieben ist. Für diesen Fall gilt die längere Verjährungsfrist.

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren ausserdem Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von Xelon, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Xelon sowie Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Xelon, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Xelon kann seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (z.B. Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Kunden steht für diesen Fall und der gleichzeitigen Beeinträchtigung seiner Interessen das Recht zu, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen (schriftlich oder per E-Mail).

 

Ein Verzicht von Xelon (wie beispielhaft für die Geltendmachung von Vertragsstrafen) muss schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich erklärt werden. Sollte Xelon nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.

 

Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen von Xelon nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Xelon anerkannten Forderungen aufrechnen.

 

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber Xelon zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xelon ausgeschlossen.

 

Die Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xelon zulässig.

 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts. Die Vertragssprachen sind deutsch und englisch.

 

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Xelon. Xelon ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

 

Xelon und der Kunde sind berechtigt, im Fall einer sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit, vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.

 

11. Änderungsvorbehalte

Wir sind berechtigt, diese AGB und die sonstigen Vertragsbedingungen mit einer Frist von 6 Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung werden wir dem Kunden per E-Mail oder in sonstiger Textform bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Änderung in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist zu kündigen.

 

Sofern sich die Änderung gem. vorstehender Ziff. 11.1 auf die versprochenen Leistungen des Vertragsverhältnisses bezieht, ist eine Änderung der AGB zulässig, wenn die Vereinbarung der Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Xelon für den Kundenzumutbar ist. Gleiches gilt, sofern sich Xelon in diesen AGB die jederzeitige einseitige Änderung einer Leistung vorbehält.

 

Durch die weitere Nutzung einer Leistung oder eines Produkts nach Bekanntgabe und durchgeführter Änderung ohne vom Kunden ausgesprochener Kündigung, erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Vertragsbedingungen und AGB, derzeit abrufbar unter https://xelon.ch/agb/.

 

In anderen Worten:

Wir können diese AGB ändern. Wir kommunizieren Ihnen diese Änderung dann rechtzeitig, damit Sie sich über die geänderten Inhalte informieren können. Wenn Sie nach einer Änderung der AGB Xelon weiter nutzen, akzeptieren Sie die neuen AGB automatisch.

12. Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame/nichtige/undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren/lückenhaften Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht.

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Nutzungskonditionen

Die Nutzungskonditionen dienen hauptsächlich dem Schutz der Betriebsumgebung von Xelon, damit dessen Servicequalität im Interesse der Kundenmehrheit nicht beeinträchtigt wird. Kunden, die ihren Server bzw. Account oder Teile davon an Dritte weitergeben – sei dies gegen Bezahlung oder unentgeltlich – sind zur entsprechenden Unterrichtung derer verpflichtet und haften Xelon gegenüber auch für diese.

1. Benutzung der Dienstleistungen

Rechtsverletzung

Sämtliche Daten, Inhalte und Aktivitäten wie auch die Förderung dieser oder Beteiligung an solchen, die gegen schweizerisches Recht verstossen, sind untersagt. Hierzu zählen unter anderem die Veröffentlichung bzw. Verbreitung urheber- oder vertriebsrechtlich geschützter Daten.

Rassismus

Die Veröffentlichung bzw. Verbreitung von rassistischen Inhalten oder Hintergründen ist nicht gestattet. Die Bestimmung über dessen Definition bei nicht eindeutigen Fällen steht hierbei Xelon zu.

Missbrauch

Aktivitäten wie auch die Förderung dieser oder Beteiligung an solchen, die gemäss allgemein bekannter Internet-Verhaltensregeln (Netiquette / RFC1855) als unwillkommen gelten, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen unter anderem die (vielfache) unaufgeforderte Verbreitung nicht erwünschter Nachrichten (Spam, UCE usw.) sowie Angriffe gegen andere mit dem Internet verbundenen Systeme (DDoS Attack, Spoofing usw.). Die Bestimmung über die Definition bezüglich der Netiquette bzw. dessen Bestandteile steht hierbei Xelon zu. Ferner verzichtet der Kunde auf einen übermässigen Bandbreitenverbrauch, sprich, wenn die verfügbaren Netzwerkressourcen zum Nachteil anderer Kunden beeinträchtigt werden.

Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung der rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistungen zu treffen sowie Xelon alle Feststellungen umgehend mitzuteilen, welche geeignet sind, den Missbrauch ihrer Dienstleistungen zu vermeiden. Er hält Xelon schadlos für sämtliche Ansprüche, die gegenüber Xelon im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Dienstleistungen durch den Kunden sowie die von ihm beaufsichtigten Personen erhoben werden. Der Kunde verzichtet auf die exzessive Nutzung von Systemressourcen welche sich nachteilig auf andere Kunden auswirkt.

2. Elektronische Post

Verantwortlichkeit

Der Kunde ist für den Inhalt der Mitteilungen verantwortlich, die er unter Nutzung einer Dienstleistung von Xelon versendet. Der Kunde hält Xelon Schadlos, falls dritte gegen Xelon Ansprüche im Zusammenhang mit der Übermittlung von Mitteilungen seitens des Kunden geltend macht.

Versand von unverlangten Mitteilungen

Der Versand von belästigenden E-Mails, insbesondere der Versand identischer unverlangter Mitteilungen an eine Vielzahl von Adressaten, ist Verboten (Spamming). Die Fälschung von Header-Informationen in Usenet-Nachrichten (Spoofing) und die Veröffentlichung derselben oder ähnlichen Mitteilungen in mehreren elektronischen Diskussionsforen (News Groups) wie z.B. „Usenet Spamming“, „Excessive Multi-Posting“ und Excessive Cross-Posting“ sind verboten. Die Verwendung eines fremden Mailservers als Verteilstation (Relais) für die Verbreitung von elektronischen Mitteilungen ist ohne die vorgängige schriftliche Genehmigung des Eigentümers des Mailservers verboten.

3. Sicherheitsrichtlinien

Verletzung der Systemsicherheit

Verletzung der System- und Netzwerk-Sicherheit stellen Vertragsverletzungen dar, für die der Kunde zivilrechtlich haftet. Falls die erforderliche Voraussetzung gegeben sein sollten, haftet der Kunde auch strafrechtlich. Xelon behält sich in diesen Fällen vor, gegenüber den zuständigen Strafverfolgungsbehörden Strafanzeige zu erheben. Insbesondere folgende Handlungen stellen Vertragsverletzungen des Kunden dar, die auch zu einer strafrechtlichen Ahndung führen können:

Der unerlaubte Zugriff auf oder die unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen, die Prüfung der Verwundbarkeit der System- oder der Netzwerkkompetenz ohne vorgängige Absprache (Scanning) oder der Versuch, Sicherheitsvorkehrungen und Automatisierungsmassnahmen zu durchbrechen, ohne dass hierfür die vorgängige schriftliche Genehmigung durch die zuständigen Behörden oder des Netzwerk-Eigentümers (Sniffing) eingeholt wurde. Beeinträchtigung der Systeme von Xelon und Ihren Kunden, insbesondere mittels Mail-Bomben, Massensendungen und anderen Versuchen, das System zu überlasten (Flooding).
Manipulationen von Steuerungsinformationen in TCP/IP Paketen (Packet Header), z.B. der TCP/IP-Adressen oder einer Information im Steuerungsteil (z.B. Adresse von Empfänger/Absendern), in einer elektronischen Mitteilung oder in einem Newsgroup-Eintrag.

Verwendung von Zugangsdaten

Die dem Kunden mitgeteilten Passwörter oder anderen Identifikationsparameter sind für die persönliche Verwendung durch den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Xelon darf sich darauf verlassen, dass die einen Identifikationsparameter verwendete Person dazu befugt ist.

4. Verfolgung von Verletzungen

Einstellungen von Dienstleistungen

Xelon kann die Erbringung von Dienstleistungen und den Zugang zum Netzwerk einstellen, wenn irgendeine Handlung oder Unterlassung des Kunden die normale Funktion oder die Sicherheit des Netzwerkes, über das Xelon die Dienstleistungen erbringt, gefährdet oder zu gefährden scheint, oder wenn der Kunde den Vertrag (inkl. dieser Richtlinien) mit Xelon verletzt. Der mit der Abklärung von solchen Verletzungen verbundene Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde nimmt zur Kentniss, dass Xelon im Falle einer Verletzung dieser Richtlinien gegebenenfalls die Identität des Kunden Dritten (bspw. Den Strafverfolgungsbehörden) bekannt geben muss.

5. Mitteilungen und Änderungen

Mitteilungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Xelon unverzüglich über die ihm zur Kenntnis gelangten Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software zu orientieren, einschliesslich aller Fälle von rechts- und/oder vertragswidriger Verwendung der Dienstleistung durch Dritte (z.B Hacker).

Anschrift

Mitteilungen im Zusammenhang mit den hier festgelegten Richtlinien sind zu melden an: contact@xelon.ch

Änderungsvorbehalt

Xelon behält sich das Recht vor, diese Richtlinien gemäss den in den jeweils anwendbaren AGB Grundsätzen zu ändern.